Tarife im Hotel- und Gaststättengewerbe
Die Gewerkschaft NGG schließt mit den Landesverbänden des DEHOGA regionale Tarifverträge für das Hotel- und Gaststättengewerbe, in 18 Tarifgebieten. Die Abschlüsse unterscheiden sich je nach Bundesland in Höhe und Laufzeit. Gebunden sind Häuser, die Mitglied im Verband sind, und manche Ketten verweisen im Arbeitsvertrag auf den Tarif. Frag im Gespräch, welcher Tarif gilt und in welche Gruppe du kommst. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und ab dem 1. Januar 2027 bei 14,60 Euro.
Schichtdienst und Zuschläge
Hotels sind rund um die Uhr geöffnet. An der Rezeption und im Nachtdienst arbeitest du auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen. Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach § 3b EStG in bestimmten Grenzen steuerfrei: bis 25 Prozent des Grundlohns für Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, bis 50 Prozent an Sonntagen und bis 125 Prozent an gesetzlichen Feiertagen und bis 150 Prozent am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember und am 1. Mai. Die tatsächliche Höhe steht im Tarif oder Vertrag.
Frag bei Stellen im Nachtdienst, ob du allein im Haus bist und wie Notfälle geregelt sind. Verantwortung für das ganze Haus in der Nacht ist ein Argument in der Gehaltsverhandlung.
Unterkunft, Verpflegung und Saison
Manche Hotels bieten, besonders in Ferienregionen, eine Personalunterkunft und Verpflegung an. Klär, ob und wie viel davon vom Gehalt abgezogen wird und ob die Leistung als Sachbezug versteuert wird. Bei Saisonverträgen endet die Stelle mit der Saison. Frag nach einer Übernahme in die nächste Saison oder in eine Ganzjahresstelle.
Trinkgeld, das Gäste freiwillig und zusätzlich geben, ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei. Es spielt im Service und an der Rezeption eine Rolle, ist aber kein planbarer Teil des Einkommens.
Rechne bei Saisonstellen mit Unterkunft den Wert der Unterkunft mit, aber auch die Einschränkungen: Wohnen am Arbeitsort, geteilte Zimmer, wenig Privatsphäre. Frag, wie die Unterkunft aussieht, bevor du zusagst.
Gehälter auf dieser Seite
Zuschläge, Trinkgeld und Sachleistungen sind nicht enthalten. Nennt eine Anzeige ein Gehalt, gilt diese Angabe.
Was du vergleichen solltest
- Stundenlohn und vereinbarte Wochenstunden.
- Anzahl der Nachtdienste und freien Wochenenden im Monat.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung, falls angeboten.
- Vergünstigte Übernachtungen in anderen Häusern der Kette.