hotelleriekarriere

Stefan Eisenreich

3 Stellen · nach Relevanz

Zimmermädchen/Roomboy (m/w/d) · Teilzeit

ArbeitsortBad Füssing
BeschäftigungTeilzeit
HomeofficeKeine Angabe

Wir suchen ab sofort eine/n

Zimmermädchen/Roomboy (m/w/d)

IHRE AUFGABEN

  • Reinigung und Pflege unserer Gästezimmer und Bäder
  • Betten machen sowie Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern
  • Reinigung der Flure und öffentlichen Bereiche
  • Auffüllen von Verbrauchsmaterialien
  • Meldung von Defekten oder Auffälligkeiten
  • Einhaltung unserer Hygiene- und Qualitätsstandards
  • Waschen von Handtüchern etc.

WAS SIE MITBRINGEN

  • SOLLTEN
  • Erfahrung als Hotelreinigungskraft erwünscht
  • ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung mit Gästen und Kollegen
  • Sorgfältige, zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise
  • Freundliches Auftreten und Diskretion im Gästekontakt
  • Körperliche Belastbarkeit

DIE ARBEITSBEDINGUNGEN

  • Festanstellung in Teilzeit (30 oder 24 Std./Woche)
  • Geregelte 5-Tage Woche
  • Arbeitsbeginn Teilzeit: 07:30 / 08:00 Uhr (bis 13:30 bzw. 14:00 Uhr)
  • auch am Wochenende (im Wechsel mit den Kolleginnen)
  • Eine Unterkunft kann nicht gestellt werden
  • Sehr familiäres Arbeitsumfeld mit persönlichem Umgang
  • Faire Bezahlung
  • Geregelte Urlaubsplanung
  • Langfristige Zusammenarbeit gewünscht

Wollen Sie uns künftig als neue/r Mitarbeiter/in im Housekeeping unterstützen? - Dann freuen sich Martina und Stefan Eisenreich mit Team auf Sie!

Bewerben Sie sich am besten telefonisch unter 08531 29020 und vereinbaren Sie ein Vorstellungsgespräch mit uns!

ÜBER UNS

Ruhig und idyllisch, inmitten traumhafter Natur im niederbayerischen Bäderdreieck gelegen, lädt unser familiengeführtes HOTEL RIEDENBURG in Bad Füssing zum Wohlfühlen und Entspannen ein. Wir befinden uns in Bad Füssing im ruhigen Ortsteil Riedenburg, nur in wenigen Gehminuten vom Zentrum Bad Füssings entfernt. Bei uns erwarten die Gäste 45 liebevoll eingerichtete und hochwertig ausgestattete Zimmer und Appartements in verschiedenen Kategorien.

Alle Details über unser Haus finden Sie auf unserer Homepage:

www.riedenburg.com

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Noch ein Hinweis der Arbeitsagentur zum Thema "Probearbeit":

Sie haben Interesse an dieser Stelle?

Gern können Sie vor der Aufnahme einer Beschäftigung mit dem Arbeitgeber eine Probearbeit vereinbaren. Die Probearbeit von arbeitslos gemeldeten Personen ("Maßnahme bei einem Arbeitgeber" / MAG gemäß § 45 SGB III) muss vor Beginn durch die Agentur für Arbeit genehmigt werden. Das heißt: Die Fördervoraussetzungen werden zuerst geprüft und danach erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine verbindliche Zusage, ob Sie die Probearbeit antreten dürfen. Ist die Probearbeit nicht genehmigt, ist der Krankenversicherungsschutz nicht gesichert und es liegt eine illegale Beschäftigung (Schwarzarbeit) vor! Während einer genehmigten Probearbeit besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers. Die entstehenden Fahrtkosten zur Probearbeit können nach rechtzeitiger (vorheriger) Antragstellung durch die Arbeitsagentur übernommen werden.

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